Sicherung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen

Seit Juli 2011 müssen in Deutschland elektronische Rechnungen nicht mehr mit einer qualifizierten Signatur des Rechnungserstellers versehen werden. Stattdessen muss der Empfänger einer elektronischen Rechnung nachprüfbar die Echtheit und Authentizität sowie die Unversehrtheit der Rechnung verifizieren, um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu dürfen. Eine derartige Prüfung ist bei einer elektronischen Rechnung ohne eine digitale Signatur nur schwer durchführbar. Prüfbox erlaubt jedoch, dass diese Prüfungen vom Empfänger in einfacher Weise durchgeführt werden können, falls der Ersteller der Rechnung ebenfalls Prüfbox verwendet hat. Wenn Sie umgekehrt elektronische Rechnungen erstellen, können Sie mit Prüfbox Ihren Kunden ermöglichen, ihren Prüfungspflichten nachzukommen.
So bewahren Sie sich vor kostenintensiven Rückforderungen seitens des Finanzamtes.